AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAM Motion GmbH

  1. Allgemeines
    1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Veranstaltungen bzw. Dienstleistungen, unabhängig ob
    2. wir selbst oder ein Dritter der Veranstalter sind. Diese Bedingungen gelten auch für sämtliche zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern. Dies gilt insbesondere, wenn zukünftig aufgrund von mündlichen Aufträgen Dienstleistungen erbracht werden.
    3. Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile der Veranstaltungsort.
    4. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner der SAM Motion GmbH ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der SAM Motion GmbH zuständig ist. Dieser Gerichtsstand gilt auch für den Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
    5. In Geschäftsbeziehungen mit Partnern aus dem Ausland, gehen beide Vertragsparteien davon aus, dass sämtliche Verträge ausschließlich deutschem Recht unterstellt werden.
    6. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten anderen Klauseln zur Folge. Beide Vertragsparteien sehen vielmehr die von der Unwirksamkeit nicht berührten Klauseln als voll wirksam an. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt diejenige als vereinbart, die wirtschaftlich betrachtet der unwirksamen in rechtlich zulässiger Form am nächsten kommt.
  2. Vertragsabschlüsse
    1. Sämtliche Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden und Änderungen der ursprünglichen Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der SAM Motion GmbH ausdrücklich bestätigt werden.
    2. Erfüllungsgehilfen der SAM Motion GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
    3. Die SAM Motion GmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen, wenn sich zu wenig Teilnehmer angemeldet haben oder aufgrund höherer Gewalt die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die Leistungen der SAM Motion GmbH werden gemäß vertraglicher Vereinbarung zu Pauschalpreisen oder nach Zeit und Aufwand abgerechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeit und Aufwand. Für alle Berechnungsarten gelten folgende allgemeinen Bestimmungen:
      1. Verzögern sich die Leistungen der SAM Motion GmbH durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so werden der SAM Motion GmbH alle entstehenden Mehrkosten vom Vertragspartner erstattet.
      2. Zahlungen des Vertragspartners an Erfüllungshilfen der SAM Motion GmbH haben gegenüber der SAM Motion GmbH keine schuldbefreienden Wirkungen. Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung.
      3. Führt die SAM Motion GmbH Leistungen auf Verlangen des Vertragspartners aus, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, so werden diese Leistungen nach Zeit und Aufwand gesondert abgerechnet.
      4. Muss die SAM Motion GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, Leistungen zu Zeiten oder unter Umständen ausführen, die von den im Vertrag vorausgesetzten Bedingungen abweichen und Mehraufwendungen erfordern, so hat der Vertragspartner die entsprechenden Mehrpreise zu zahlen, wenn er von der SAM Motion GmbH rechtzeitig über die Veränderungen der Bedingungen unterrichtet wurde. Der Vertragspartner der SAM Motion GmbH bescheinigt dem Personal der SAM Motion GmbH die geleistete Zeit auf der ihm vorgelegten Bescheinigung. Erteilt der Vertragspartner die Bescheinigung nicht rechtzeitig, so dienen die Aufzeichnungen des Personals der SAM Motion GmbH als Abrechnungsgrundlage.
    2. Bei Gruppenbuchungen und Firmen werden 50 % der voraussichtlichen Veranstaltungskosten fällig mit Zugang der Buchungsbestätigung. Die zweiten 50 % werden fällig mit Rechnungszugang, der unmittelbar nach Veranstaltungsende erfolgen wird.
    3. Variable Kosten, deren Höhe erst bei Ende der Veranstaltung feststehen, werden fällig mit Rechnungszugang, der unmittelbar nach Veranstaltungsende erfolgen wird.
    4. Sowohl die vereinbarten Preise als auch die variablen Kosten sind ohne jeden Abzug frei an die von der SAM Motion GmbH vorgesehene Zahlstelle zu leisten. Insbesondere ist der Abzug von Skonto nicht erlaubt.
    5. Sämtliche Zahlungen sind unverzüglich mit Erhalt der diesbezüglichen Rechnung zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner kommt automatisch in Verzug mit dem 21. Tage nach Rechnungszugang. Ab dem Verzugszeitpunkt sind Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a., mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Der SAM Motion GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
    6. Soweit Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel angenommen werden, geschieht dies nur erfüllungshalber. Sämtliche Kosten der Einziehung, Diskontierung etc. gehen zusätzlich zum vereinbarten Preis zu Lasten des Vertragspartners.
    7. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die SAM Motion GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck endgültig der SAM Motion GmbH gutgeschrieben wird.
    8. Der Vertragspartner kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder bezüglich solcher Forderungen Zurückbehaltungsrechte geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    9. Werden der SAM Motion GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder er die Zahlungen einstellt, so ist die SAM Motion GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Die SAM Motion GmbH ist in diesem Falle insbesondere berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  4. Stornobedingungen
    Bei Rücktritt des Vertragspartners werden folgende Kosten sofort fällig:
    - Bis zum 60. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 10 % des vereinbarten Preises.
    - Zwischen dem 60. und 16. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten Preises.
    - Zwischen dem 15. und 6. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des vereinbarten Preises.
    - Innerhalb der letzten 5. Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des vereinbarten Preises.
    Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag bzw. Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale.
  5. Haftung
    1. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Vor Beginn der Veranstaltung hat sich jeder Teilnehmer ausdrücklich für sich und auch für eventuelle Rechtsnachfolger mit einem Haftungsausschluss schriftlich einverstanden zu erklären. Hierzu zählen insbesondere folgende Vereinbarungen.Die SAM Motion GmbH bzw. ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners bzw. der Teilnehmer aus positiver Forderungsverletzung, c.i.c. und unerlaubter Handlung wie folgt:
      - Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
      - Die Haftung für Sachschäden ist auf den Betrag der Deckungssumme der Veranstalterhaftpflichtversicherung der SAM Motion GmbH begrenzt.
      - Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
      Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypische vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
    2. In Fällen, in denen der Vertragspartner nicht identisch mit dem Teilnehmer der Veranstaltung ist, stellt der Vertragspartner die SAM Motion GmbH bzw. ihre Erfüllungsgehilfen – soweit gesetzlich zulässig – frei von jeder Haftung der Teilnehmer.
  6. Versicherung
    Für Veranstaltungen der SAM Motion GmbH wurde eine Veranstalterhaftpflicht und eine Teilnehmerunfallversicherung abgeschlossen. Bei Auslandsveranstaltungen muss jeder Teilnehmer im Besitz einer gültigen privaten Auslandskrankenversicherung sein. Je nach Veranstaltungsvariante ist der Abschluss einer optionalen Vollkaskoversicherung möglich. Sind bereits Vollkaskoversicherungen vorhanden, sollte der Auftraggeber sich vorab informieren, ob diese auch für die konkrete Veranstaltung eintritt.
    Die Teilnahme an Rennstreckenveranstaltungen, Fahrten auf Ovalbahnen oder Handlingkursen dürfen nicht zum Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten dienen. Für Veranstaltungen mit „freiem Fahren“ wird dringend der Abschluss einer Unfallversicherung angeraten, die dieses Risiko mit einschließt.

Um ein Projekt anzufragen oder um einfach mal "Hallo" zu sagen, schreiben Sie uns gern an info@sam-motion.de

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